Kroatien: Anreise
Anreise mit dem Auto
Fahrzeugdokumente:
Für die Einreise nach Kroatien braucht man den Führerschein, den Fahrzeugschein und die Grüne Versicherungskarte für das Fahrzeug.
Tempolimit:
- in geschlossenen Ortschaften: 50 km/h
- auf Landstraßen: 90 km/h
- auf Schnellstraßen: 110 km/h
- auf Autobahnen: 130 km/h
- PKW mit Wohnwagen: 80 km/h
- Busse und Busse mit leichtem Anhänger: 80 km/h
Regen: Bei nasser Fahrbahn sollte die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen angepasst werden.
Das Einschalten der
Scheinwerfer ist auch bei Tageslicht Pflicht (0 bis 24 Uhr).
Die
Handy-Nutzung während der Fahrt ist verboten!
Erlaubter
Blutalkoholgehalt: 0,0 Promille!
Das Anlegen der
Sicherheitsgurte ist Pflicht.
Tankstellen sind von 7 bis 19 oder 20 Uhr und in der Sommersaison bis 22 Uhr geöffnet; die dienstbereiten Tankstellen in
größeren Städten und entlang den Hauptreiserouten sind rund um die Uhr geöffnet. Informationen über Kraftstoffpreise und ein
Verzeichnis der Gas-Tankstellen finden Sie unter:
www.ina.hr;
www.omvistrabenz.hr;
www.tifon.hr;
www.hak.hr
Autobahngebühr wird auf folgenden Autobahnen erhoben:
Zagreb-Karlovac-Bosiljevo
Bosiljevo-Ogulin-Jezerane-Gospić-Tunnel Sv. Rok-Zadar-Pirovac-Vrpolje-Šibenik-Dugopolje (Split)
Zaprešić-Krapina
Zagreb-Bregana
Zagreb-Slavonski Brod-Županja
Zagreb-Varaždin-Goričan
Bosiljevo-Rijeka
Istrisches Y, Mautrampe Tunnel Učka und Mautrampe "Mirna", Krk-Brücke.
Informationen:
www.hak.hr,
www.hac.hr,
www.arz.hr,
www.bina-istra.hr
Grundlegende Pflichten im Falle eines Verkehrsunfalls:
Bei einem Verkehrsunfall ist umgehend die Polizei zu nachrichtigen (Tel. 92). Dies ist nicht unbedingt nötig bei einem
Verkehrsunfall mit geringerem materiellem Schaden. Sichern Sie die Unfallstelle (stellen Sie ein Warndreieck auf) und unternehmen
Sie notwendige Maßnahmen, um neue Gefahren auszuschließen. Warten Sie auf die Polizei. Alle Informationen über die
versicherungstechnische Abwicklung des Verkehrsunfalls, über kroatische Versicherungsgesellschaften, Reparaturwerkstâtten usw.
können Sie von den Polizisten, die den Verkehrsunfall aufgenommen haben, erhalten.
Im Falle einer
Fahrzeugbeschädigung verlangen Sie von der Polizei eine Bescheinigung über die
Fahrzeugbeschädigung, ohne die Sie die Staatsgrenze später nicht passieren können. Wenn Sie einen evtl. Schaden beheben lassen
wollen oder den Wagen abschleppen lassen müssen, rufen Sie die Pannenhilfe, Tel.Nr.: 987 an. (Bei Anrufen aus dem Ausland wählen Sie
+385 1 987).
Tipps zur Vermeidung von Staus
Um längere Reisezeiten und das Warten in der Kolonne zu vermeiden planen Sie Ihre Reise mit einem Routenplaner, in
dem die kritischen Tage und Streckenabschnitte verzeichnet sind. Informieren Sie sich vor Antritt der Reise beim HAK
(Informationszentrum des HAK: 01 4640 800) über die Lage im Straßen- und Fährverkehr oder hören Sie das Zweite Programm des
Kroatischen Rundfunks (RDS-HRT2).