Kroatien: Anreise


Anreise mit dem Schiff


Internationale Fährverbindungen:
Zadar-Ancona, Korčula-Stari Grad/Hvar-Split-Ancona, Split-Ancona, Dubrovnik-Bari.

Fährverbindungen entlang der Küste:
Rijeka-Zadar-Split-Stari Grad/Hvar-Korčula-Sobra/Mljet-Dubrovnik.
Lokale Fährverbindungen verbinden das Festland mit den Inseln: Cres, Lošinj, Rab, Pag, Ugljan, Pašman, Olib, Silba, Premuda, Ist, Molat, Sestrunj,Žirje, Zverinac, Rava, Zlarin,Dugi otok, Iž, Šolta, Brač, Hvar, Vis, der Halbinsel Pelješac, Korčula, Lastovo, Mljet und Šipan.
Lokale Schiffs- und Schnellbootlinien laufen kleinere bewohnte Inseln an, auf denen es keinen Autoverkehr gibt.

Jadrolinija:
Die größte kroatische Gesellschaft für den Personenschiffsverkehr unterhält die meisten regelmäßigen, internationalen und inländischen Fähr-, Schiffs- und Schnellbootverkehrslinien. Hauptbüro/Zentrale in Rijeka
Tel.: +385 (0)51 666111;
       +385 (0)51 666100
www.jadrolinija.hr

Andere Reedereien: Zollämter für die Einreise ausländischer Schiffe und Boote:
Ständige: Umag, Poreč, Rovinj, Pula, Raša/Bršica, Rijeka, Mali Lošinj, Zadar, Šibenik, Split, Ploče, Korčula, Dubrovnik, Vela Luka und Ubli
Saisonale (in der Sommersaison): ACI-Marina Umag, Novigrad, Sali, Božava,Primošten, Ravni Žakan , Hvar, Stari Grad (Hvar), Vis, Komiža und Cavtat.

DIE SCHIFFFAHRT IN DER REPUBLIK KROATIEN
Der Schiffsführer, der auf dem Seeweg in Kroatien einreist, ist verpflichtet, auf dem kürzesten Weg den nächsten, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen anzulaufen, um die Grenzkontrollformalitäten zu erledigen, eine Vignette zu beschaffen und die Crewliste im Hafenamt beglaubigen zu lassen.
   Der Schiffsführer eines Schiffes, das auf dem Landweg in Kroatien eingereist ist, oder sich zur Aufbewahrung in einem Hafen oder einem anderen genehmigten Ort in Kroatien befindet, ist verpflichtet, vor Schifffahrtsbeginn eine Vignette zu beschaffen und die Crewliste im Hafenamt beglaubigen zu lassen.
   Ein Schiff, das kürzer als 2,50m ist, oder dessen Antriebsmotoren eine Gesamtkraft von weniger als 5 kW haben, benötigt keine Vignette. Die Vignette ist an sichtbarer Stelle am Schiff anzubringen. Die Gültigkeitsdauer der Vignette beträgt ein Jahr.

Auf einem in der Republik Kroatien fahrenden Schiff müssen sich folgende Originaldokumente befinden:
-die Vignette
-eine beglaubigte Liste der Mannschaft und der Reisenden -Liste der Personen, die sich auf dem Schiff aufhalten (für Schiffe, die beabsichtigen, ihre Mannschaft während der Fahrt in Kroatien auszutauschen)
-der Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes
-der Nachweis, dass die Person, die das Schiff führt, dazu befähigt ist.
-der Nachweis über die Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden gegenüber dritten Personen (für Schiffe mit einer Antriebskraft von mehr als 15 kW)
-der Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht für die Nutzung des Schiffes

Mit der Beschaffung der Vignette werden folgende Gebühren vergütet:
-Gebühr für die Schifffahrtssicherheit
-Gebühr für die Nutzung von Schifffahrtssicherheitsobjekten (Leuchtfeuergebühr)
-Gebühr für die informative Seekarte
-Verwaltungsgebühr

Der Schiffsführer, der beabsichtigt, seine Mannschaft während der Fahrt in Kroatien auszutauschen, soll bei der Vignettenbeschaffung eine Liste der Personen vorzulegen, die sich auf dem Schiff aufhalten werden. Die Gesamtzahl der Personen kann nicht größer sein als die zweifache Kapazität des Schiffes, erhöht um 30%. Die Personenliste kann anlässlich der Vignettenbeschaffung vollständig, aber auch sukzessiv ausgefüllt werden, jedoch spätestens nach der ersten Einschiffung der auf der Personenliste aufgeführten jeweiligen Person. Wenn die Personenliste sukzessiv ausgefüllt wird, wird diese beim Ausfüllen im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle beglaubigt. Die Zahl der auf der Personenliste stehenden auszutauschenden Personen ist unbegrenzt.
Wenn der Schiffsführer während des Aufenthalts in kroatischen Gewässern nicht beabsichtigt, die Mannschaft während der Gültigkeitsdauer der Vignette auszutauschen, braucht er sich nicht mehr im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle zu melden.

TAXI und RENT-A-CAR

Taxis - gibt es in allen größeren Städten und Fremdenverkehrsorten.

Rent-a-car: Autos können in allen Städten, Fremdenverkehrsorten und an Flughäfen gemietet werden.
Rent a car Dubrovnik
Rent a car Split
Rent a car Zagreb